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An die Antragstellerinnen

Die Unterstützungsmöglichkeiten der SSVA sind beschränkt. Die Stiftung verfügt nicht über ein Kapital, von dessen Zinsen Beiträge verteilt werden können, sondern lebt „von der Hand in den Mund“. Das heisst, dass nur verteilt werden kann, was durch die jährlichen Beiträge der Mitglieder des SVA, ausserordentliche Schenkungen durch Sektionen oder einzelne Mitglieder sowie Legate bei Todesfällen der Stiftung zufliesst.
Die Stiftung behält sich vor, bei ungenügenden Mitteln keine Beiträge zu sprechen.
Da in den letzten Jahren immer sehr viel mehr Geld beantragt wurde, als vergeben werden konnte, haben wir nachfolgend einige Kriterien zusammengestellt, wie sie bei der Vergabe in der Regel angewendet werden.

Die Unterlagen für einen Antrag sind an die Präsidentin der Stiftung bis 30. März zu schicken (Datum des Poststempels).

(Klicken Sie hier, um die Adresse zu erhalten)

Der Entscheid wird im Laufe des Sommers gefällt.

Finanzielles
Es können keine voll existenzsichernden Stipendien ausgerichtet werden.
Der Maximalbetrag eines Stipendiums beträgt Fr. 12‘000.-
Das grosse Stipendium von Fr. 12'000.- wird vorzugsweise an eine Kandidatin vergeben, die eine akademische Karriere anstrebt.
Neben der Ausrichtung von Stipendien kann die Stiftung Darlehen gewähren. Diese sind grundsätzlich zurückzuzahlen, sobald es die fananzielle Situation zulässt. Die Stiftung und die berücksichtigte Gesuchsstellerin schliessen einen schriftlichen Darlehensvertrag.

Kriterien
-
Es werden nur Gesuche von Frauen mit einem Universitätsabschluss (mindestens Master oder Lizenziat im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung) berücksichtigt.
- Grundsätzlich  unterstützt die Stiftung Gesuchsstellerinnen im Hinblick auf potenzielle akademische Laufbahnen.
- Es werden in der Regel keine Beiträge ausgerichtet, wenn die Gesuchstellerin einen zu unterstützenden Aufenthalt im Ausland bereits angetreten hat.
- Ausländerinnen, die ein Stipendium für eine Weiterbildung im Ausland verlangen, werden nicht berücksichtigt.
Ausländerinnen, die zur Weiterbildung in die Schweiz kommen - wollen, werden bei ausreichendem Profil berücksichtigt.
- Anfragen von Frauen mit Nationalfondsstipendien werden nicht berücksichtigt.
- Kongressbesuche werden nicht bezahlt.

Beiträge an Druckkosten
Druckkosten von Dissertationen und anderen wissenschaftlichen Publikationen können zur Zeit nicht übernommen werden.
Mitgliedschaft beim Schweizerischen Verband der Akademikerinnen
Die SVA-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich, um ein Gesuch zu stellen, und sie wird bei der Vergabe auch nicht berücksichtigt.
Rückzahlung
Da die Stiftung wie oben erwähnt nicht über ein grosses Kapital verfügt, sondern von jährlichen Beiträgen sowie Legaten lebt, freuen wir uns über die Solidarität von Stipendienempfängerinnen, welche ihre Freude über den erhaltenen Beitrag zu gegebener Zeit auf die eine (finanzielle) oder andere (Mitarbeit) Weise zum Ausdruck bringen.

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